Versicherungen » Gesetzliche Unfallversicherung
       
    Die gesetzliche Unfallversicherung leistet Unterstützung und/oder Geldentschädigung nach Arbeitsunfällen oder beim Eintritt von Berufskrankheiten. § 1 Nr. 2 SGB VII
       
    Ob Sie als selbständiger Unternehmer von der Versicherung erfasst sind, richtet sich nach der Satzung der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft. Auf schriftlichen Antrag ist jedenfalls eine freiwillige Versicherung möglich. § 3 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII
    § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

    Neue Unternehmen müssen binnen einer Woche nach Gründung bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden.

    Informationen darüber, welche Berufsgenossenschaft für das neue Unternehmen zuständig ist, sowie weitere Antworten zur gesetzlichen Unfallversicherung sind auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Rentenversicherung (DGUV) unter www.dguv.de sowie telefonisch unter 0800 60 50 40 4 erhältlich.
    § 192 Abs. 1 SGB VII
       
       
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