Versicherungen
    Arbeitnehmer sind durch die fünf Zweige der Sozialversicherung vor wesentlichen Härten geschützt. Sie sind pflichtversichert in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung. Rund um das Thema Sozialversicherung der Beschäftigten informiert Sie die Rubrik Mitarbeiter.

    Selbständige fängt das soziale Netz hingegen grundsätzlich nicht auf. Sie sind in aller Regel nicht pflichtversichert. Als Unternehmer müssen Sie sich daher gegen einschneidende Risiken eigenverantwortlich absichern. Welche Versicherungen notwendig sind, muss jeder Unternehmer für sich prüfen und entscheiden. Die folgende Übersicht gibt Ihnen hierzu Anhaltspunkte.

    Unabhängig davon, für welchen Versicherungsschutz Sie sich entscheiden: Sie sollten vorher den Rat eines Versicherungsmaklers einholen und unbedingt einen Angebotsvergleich anstellen. Einen kostenlosen Versicherungsvergleich bieten zahlreiche Online-Dienstleister.
  • Ein Service der Landesnotarkammer Bayern
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